Kosten

Grundsätzlich bestehen folgende Finanzierungs-Modelle

Kostenübernahme durch die/den Klient/in (ohne Kassen-Zuschuss)

Kostenübernahme durch die/den Klient/in mit Rückerstattung eines Zuschusses durch die Kasse bzw. Zusatzversicherung

Kostenübernahme der gesamten Therapiekosten im sog. „Tiroler Modell“ bei schweren und schwersten psychischen Störungen, nicht alle Kassen bieten diese Sachleistung an. So z.B.nicht die KUF oder die VAEB;

 

Die Höhe der Zuschüsse, Selbstbehalte und Informationen über Antragsverfahren erfahren Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger bzw. auf der Homepage des TLP.

Zusatzversicherungen tragen u.U. einen Teil des Selbstbehaltes. Sollte Ihr Versicherungsvertrag den Punkt „Psychotherapie“ einschließen, erkundigen Sie sich bei ihrer Versicherung über den Ablauf und die Deckungshöhe.

 

Das jeweilige Stundenhonorar wird in der Regel beim Erstgespräch zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn vereinbart

Psychotherapie für...

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